Volksbegehren

Mit der Inbetriebnahme des Zentralen Wählerregisters zu Jahresbeginn 2018 wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass Unterstützungserklärungen für Volksbegehren nunmehr bei jeder beliebigen Gemeinde in Österreich und online (mit Bürgerkarte bzw. Handysignatur) abgegeben werden können.  

Aktuelle Volksbegehren in der Unterstützungsphase


Diese Unterstützungserklärungen können während der Parteienverkehrszeiten am Gemeindeamt abgegeben werden.


Unterstützungswillige müssen zum Nationalrat wahlberechtigt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres am der Unterstützung usw.) und in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein (auch Auslandsösterreicher).
Eine Eintragung kann - unabhängig vom Hauptwohnsitz - in jeder österreichischen Gemeinde, oder online vorgenommen werden. Liegt bereits eine Unterstützungserklärung für die gegenständlichen Volksbegehren vor, so wird eine weitere Unterstützung durch die Datenanwendung des Zentralen Wählerregisters automatisch verhindert.

Bitte für die Eintragung unbedingt einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen! (Führerschein, Reisepass, Personalausweis – jedoch keine E-Cards, Bankomatkarten etc.).

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres.