Feste ohne Reste - Mehrweggebot für Veranstaltungen

Jetzt – wo wieder größere Veranstaltungen möglich sind – gibt es entscheidende Änderungen für Veranstalter.

Seit 1. Jänner 2022 gilt für alle Veranstalter von Festen, Feiern, Zusammenkünften u. ä . die OÖ. Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle 2021. Dabei kommt es zu einem Mehrweggebot bei Veranstaltungen ab 300 Teilnehmern.

Ziel und Zweck der Bestimmung des § 4a OÖ. AWG 2009 ist es, die bei Veranstaltungen durch die Ausgabe von Speisen und Getränken anfallenden Abfallmengen unter anderem durch den Einsatz von Mehrweggebinden zu reduzieren.

Konkret bedeutet dies:

•    Bei mehr als 300 gleichzeitig anwesenden Personen gilt: Getränke müssen in Mehrweggebinden bezogen und Getränke und Speisen in bzw. mit Mehrwegbechern, -geschirr und -besteck ausgegeben werden. Nur in begründeten Fällen sind Abweichungen möglich.

•    Ab dem Schwellenwert von 2.500 Personen ist ergänzend ein Abfallkonzept für Veranstaltungen zu erstellen.

Infoblatt Feste ohne Reste BAV

Gesetzestext Paragraf4 OOE AWG