Blackout-Vorsorge

Unter einem Blackout versteht man eine längerdauernde und über große Gebiete verteilte Großstörung, bei der das überregionale Übertragungsnetz zusammenbricht. Das heißt, es sind nicht nur die letzten Meter vom Transformator zum eigenen Haus betroffen, sondern auch Hochspannungsleitungen und weitere Netzinfrastruktur. Die Auswirkungen können dabei weitreichend sein, sind aber im Vorfeld nur schwer abschätzbar.

Für diesen Fall geben wir hier einen Überblick für Hartkirchen:

Informations- bzw. Betreuungsstelle: (Selbsthilfebasis):

Eine Informations- bzw. Betreuungsstelle wird in der Landesmusikschule Hartkirchen, Aschacherstraße 3 nach Eintritt des Blackouts eingerichtet. Hier werden täglich um 15:00 Uhr aktuelle Informationen vom Katastrophenstab an die Bevölkerung ausgegeben.

Die Landesmusikschule Hartkirchen ist täglich von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr besetzt.

Außerhalb dieser Zeiten kann man sich im äußersten Notfall an das Feuerwehrhaus Hartkirchen, Feuerwehrstraße 1 und bei medizinischen Notfällen an die Rot-Kreuz-Dienststelle Hartkirchen, Karlingerstraße 17 wenden.

Lebensmittelversorgung

Tag 1 des Blackouts:

Die Filialen des Lebensmittelhandels bleiben geschlossen, damit notwendige Vorkehrungen getroffen werden können. Die Filialen nehmen mit den Gemeinden über die vereinbarten Kanäle Kontakt auf.

Tag 2 des Blackouts:

Von 10.00 – 15.00 Uhr werden vor den Filialen Lebensmittel-Sackerl mit gemischten Frischeprodukten über einen Notverkauf beim Haupteingang des Marktes ausgegeben. Die Preise werden von den Lebensmittelmärkten in runden Summen veranschlagt, sodass mit 5 Euro und 10 Euro-Scheinen bezahlt werden kann.

Tag 3 des Blackouts:

Auch am 3. Tag des Blackouts wird die Ausgabe von Produkten aus dem Trockensortiment (nicht gekühlte Lebensmittel) im Rahmen eines Notverkaufes im gleichen Zeitfenster (10.00 – 15.00 Uhr) vorgenommen. Diese Vorgangsweise soll auch an den Folgetagen eines etwaig länger andauernden Blackouts erfolgen.

Trinkwasserversorgung:

Die öffentliche Trinkwasserversorgung wird grundsätzlich durch ein Notstrom-Aggregat aufrecht gehalten. Einzelne Liegenschaften, die nicht durch die öffentliche Wasserversorgungsanlage versorgt werden, können im Bedarfsfall bei der Selbsthilfebasis (Landesmusikschule Hartkirchen) Trinkwasser abholen (Mitnahme von Behältnissen erforderlich).

Ärztliche Versorgung:

Es wird versucht, einen naturgemäß sehr eingeschränkten Betrieb aufrecht zu erhalten.

Bei ständiger Medikamenteneinnahme wird empfohlen, die erforderlichen Medikamente zumindest für 14 Tage zu bevorraten.

Abwasserbeseitigung:

Die Abwasserentsorgung im öffentlichen Leitungsnetz ist eingeschränkt gewährleistet. Im Fall etwaiger Rückstauungen im Kanalisationssystem werden die Hauseigentümer dazu angehalten, Rückstauklappen zum Eigenschutz vorzusehen.

Müllbeseitigung:

Eine Abfallentsorgung durch die Firma Zellinger kann nicht gewährleistet werden.

Bargeldversorgung:

Eine Bargeldbehebung ist während eines Blackouts weder bei der Raiffeisenbank Region Eferding, Bankstelle Hartkirchen noch bei der Sparkasse Eferding-Peuerbach-Waizenkirchen, Bankstelle Hartkirchen möglich.

Es wird daher empfohlen kleine Geldmengen (5 Euro und 10 Euro-Scheine) zuhause bereitzuhalten.

Schule:

Sollte ein Blackout während eines Schultages eintreten, werden sich die Lehrkräfte bis zum Unterrichtsende um die Kinder kümmern und den Schultag möglichst ruhig zu Ende bringen. Nach Absprache mit dem Schulerhalter und dem Busunternehmen Leidinger wird ein regulärer Heimtransport der Kinder nach dem Unterricht / der GTS garantiert. Die Lehrpersonen und die Schulleitung bleiben in der Schule, bis das letzte Schulkind das Schulgebäude verlassen hat bzw. abgeholt wurde. Die Kinder werden die Schulsachen mit nach Hause bekommen. Jene, die in der Betreuung angemeldet sind, können bis zum Ende der Betreuungszeit in der Schule bleiben und werden basierend auf den Angaben des Entlassungsformulars verabschiedet.

Sollte ein Blackout außerhalb der Unterrichtszeit eintreten (z.B.: in der Nacht, am Morgen, am Wochenende),dann sollen sich die Kinder nicht mehr auf den Weg in die Schule machen. Kinder, die schon auf dem Weg in die Schule bzw. dort bereits angekommen sind, werden von der Schulleitung oder einzelnen Lehrkräften beaufsichtigt, bis sie laut Angaben des Formulars wieder nach Hause entsendet werden können, längstens aber bis zum Unterrichtsende desselben Tages.

Ab Tag 2 eines Blackouts sind die Bildungseinrichtungen gänzlich geschlossen. Es gibt kein Betreuungsangebot für schulpflichtige Kinder.

Die Tage bis zur Wiedereröffnung der Schule gelten automatisch als unterrichtsfrei, sofern es keine andere Information aus dem Radio Ö3 gibt.

Kindergarten:

Im Fall eines Blackouts während der Betriebszeit der KBBE verbleiben alle Kinder grundsätzlich bis zur Abholung in der KBBE: Es gilt die Öffnungszeit für den jeweiligen Wochentag!

Ein Bustransport nach Hause wird auch am Tag des Blackouts stattfinden, es werden die Kinder wie vereinbart mit dem Bus zur Übergabestelle transportiert .Kinder, die an der Übergabestelle nicht von den Erziehungsberechtigten/Abholberechtigten übernommen werden können, werden wieder in die KBBE gebracht und bis zur Abholung beaufsichtigt. Sie müssen bis zum Ende der Öffnungszeit abgeholt werden!

Bei einem mehrtägigen Blackout gibt es keinen Notbetrieb! Tritt ein Blackout während der Schließzeit der Einrichtung ( z.B. nachts, am Wochenende oder am selben Tag VOR DER ÖFFNUNGSZEIT ) auf, bleibt die Einrichtung geschlossen!

Bitte etwaige Aushänge an der Eingangstüre beachten!


Ungeachtet dessen wird prinzipiell eine eigenständige Haushaltsbevorratung von Lebensmitteln für 14 Tage empfohlen! Die Broschüren „Krisenfester Haushalt“ und „Blackout – ein Stromausfall der alles verändert“ des OÖ. Zivilschutzes liegen am Gemeindeamt auf.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Vorsorge in der Verantwortung jeder einzelnen Person liegt. Die öffentliche Hand sowie die Blaulichtorganisationen können eine Vollversorgung für die Bevölkerung im Ernstfall nicht leisten.