Abfall & Grünschnitt

In Österreich ist der Umgang mit Abfall im Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) geregelt: Abfall muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten der Entsorgung:
1. Entweder in den entsprechenden Abfallbehälter beim Haushalt bzw. den öffentlichen Sammelstellen oder
2. Durch Abgabe im Altstoffsammelzentrum (ASZ).

Seit der Einführung der Papiertonne sowie des „Gelben Sackes“ im Bezirk Eferding und der damit verbundenen Hausabholung sind keine öffentlichen Sammelbehälter mehr für Papier und Kunststoff verfügbar. Manche Bürger*innen befreien sich jedoch vom Abfall in der Weise, dass sie diesen auf den ehemaligen Sammelplätzen „wild“ ablagern oder sogar in einen anderen Behälter werfen.

Nach dem Abfallwirtschaftsgesetz wird mit dieser Vorgehensweise eine klare Verwaltungsübertretung begangen, da die Abfälle unsachgemäß entsorgt werden, was wiederum einen enormen Kostenaufwand bedeutet. Diese Verwaltungsübertretung wird daher über die Behörde zur Anzeige gebracht!

Das Strafmaß kann, je nach Grad des Vergehens, bis zu € 8.400 betragen!

Verwenden Sie daher bitte die entsprechenden vorgesehenen Sammelmöglichkeiten (Gelber Sack, Papiertonne) und die Altstoffsammelzentren, um Ihre Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen!

Danke!